Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WerkFluss, Inhaber Marlon Lamers (nachfolgend „WerkFluss“), und seinen Kunden über Leistungen in den Bereichen Automatisierung, Web- und Softwareentwicklung, KI-Integrationen, Hosting, Betrieb und Wartung.
- Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WerkFluss stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Verträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass WerkFluss in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss. Gegenüber Verbrauchern werden die AGB bei jedem Vertragsschluss gesondert einbezogen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten
- Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diese AGB gelten ergänzend; bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Angebots vor.
- WerkFluss erbringt zwei Arten von Leistungen:
- Projektleistungen: die einmalige Konzeption und Erstellung von Automatisierungen (z. B. Workflows), Websites, KI-Assistenten oder individueller Software mit einem definierten Arbeitsergebnis. Projektleistungen werden nach § 8 abgenommen.
- Laufende Leistungen: Hosting, Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung nach § 9.
- Angaben in Angeboten und Leistungsbeschreibungen sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien im Rechtssinne, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind.
- Teile der Leistungen beruhen auf Diensten und Software Dritter (z. B. Server- und Rechenzentrumsinfrastruktur, KI-Modelle und Schnittstellen, Telefonie-Dienste, Open-Source-Software). Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Konditionen dieser Drittleistungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von WerkFluss; ergänzend gelten § 6 Abs. 4, § 9 Abs. 2 und § 11 Abs. 4.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von WerkFluss sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder WerkFluss den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen einer Vereinbarung in Textform und können gesondert vergütet werden.
- WerkFluss speichert den Vertragstext nicht über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus in einer für den Kunden abrufbaren Form. Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB werden dem Kunden in Textform übermittelt.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — WerkFluss, Marlon Lamers, Hochfellnstraße 14, 83301 Traunreut, kontakt@werk-fluss.de, Tel. 0159 01001177 — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das am Ende dieser AGB abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
- Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn WerkFluss die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch WerkFluss verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
- Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.
- WerkFluss beginnt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur dann mit der Leistungserbringung, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich in Textform verlangt hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt WerkFluss rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge (z. B. zu Konten, Systemen, Domains und Drittdiensten) zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
- Freigaben und Rückmeldungen erteilt der Kunde innerhalb angemessener Frist. Verzögert sich die Leistungserbringung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; nachweisbarer Mehraufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz, hilfsweise nach üblicher Vergütung, berechnet werden.
- Für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Daten) ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Kunde stellt WerkFluss von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
- Der Kunde ist für den rechtskonformen Einsatz der bereitgestellten Lösungen in seinem Geschäftsbetrieb verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung wettbewerbs-, telekommunikations- und datenschutzrechtlicher Anforderungen beim Einsatz von KI-Assistenten, Sprach-Agenten und automatisierter Kommunikation gegenüber seinen eigenen Kunden.
- Setzt der Kunde von WerkFluss erstellte KI-Assistenten, Chatbots oder Sprach-Agenten gegenüber natürlichen Personen ein, obliegt ihm die Erfüllung der Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere die Offenlegung, dass die Kommunikation mit einem KI-System erfolgt. WerkFluss stellt die dafür erforderlichen technischen Möglichkeiten bereit und weist den Kunden auf die Pflicht hin; die Umsetzung und die laufende Einhaltung verantwortet der Kunde als Betreiber.
- Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig in eigener Verantwortung, soweit eine Datensicherung durch WerkFluss nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. WerkFluss ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher derzeit nicht erhoben und nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet und ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Endpreise.
- Bei Projektleistungen sind 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig; der Restbetrag ist mit der Abnahme fällig.
- Die Vergütung für laufende Leistungen ist monatlich im Voraus fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Auslagen und Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Server- und Hosting-Ressourcen, Domains, Lizenzen, nutzungsabhängige Entgelte für KI- und Telefonie-Schnittstellen) werden gemäß Angebot weiterberechnet. Erhöht ein Drittanbieter seine Preise, ist WerkFluss berechtigt, die weiterberechneten Kosten mit Wirkung für die Zukunft im entsprechenden Umfang anzupassen. Eine Anpassung darf nur die tatsächliche Erhöhung des Drittanbieters abbilden; sinken dessen Preise, gibt WerkFluss die Senkung im gleichen Umfang weiter. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Kunde kann den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 7 Termine und Fristen
- Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Bei höherer Gewalt und bei Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden (§ 5) zurückgehen, verlängern sich Fristen angemessen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.
§ 8 Abnahme von Projektleistungen
- WerkFluss zeigt die Fertigstellung einer Projektleistung in Textform an und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Aufforderung und erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines konkreten wesentlichen Mangels in Textform.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn WerkFluss zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
- Nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb und rügt er innerhalb der Frist nach Absatz 1 keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
- In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 9 Laufende Leistungen (Hosting, Betrieb, Wartung)
- Umfang, Reaktionszeiten und Service-Level laufender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Soweit WerkFluss Systeme des Kunden hostet oder betreibt, schuldet WerkFluss eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Von der Berechnung ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von WerkFluss liegen und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbar waren. Die Verantwortlichkeit von WerkFluss für Dritte, die WerkFluss zur Erfüllung eigener Pflichten einsetzt (§ 278 BGB), sowie die Haftung nach § 12 bleiben unberührt.
- Laufzeit und Kündigungsfristen laufender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist dort nichts geregelt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann gekündigt werden
- gegenüber Unternehmern von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende,
- gegenüber Verbrauchern von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
- Nach Vertragsende stellt WerkFluss dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen die vorhandenen Daten und Konfigurationen in einem gängigen Format zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Darüber hinausgehende Migrations- und Übergabeleistungen können gegen Vergütung nach Aufwand vereinbart werden.
§ 10 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Erweiterte Rechte (z. B. Herausgabe von Quellcode oder Workflow-Exporten, Übertragbarkeit) können im Angebot vereinbart werden.
- Für Open-Source-Komponenten und Software Dritter gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber; diese gehen Absatz 1 vor.
- Werden Arbeitsergebnisse über die Infrastruktur von WerkFluss bereitgestellt, endet die Bereitstellung mit dem Ende des jeweiligen Vertrags über laufende Leistungen; die Nutzungsrechte nach Absatz 1 und der Datenexport nach § 9 Abs. 4 bleiben unberührt.
- WerkFluss bleibt berechtigt, das zugrunde liegende Know-how sowie allgemeine, nicht kundenspezifische Konzepte, Methoden und Bausteine für andere Projekte zu verwenden.
- Gegenüber Unternehmern darf WerkFluss den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Referenznennung nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, die jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann.
§ 11 Gewährleistung
- Bei Mängeln von Projektleistungen leistet WerkFluss zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl von WerkFluss). Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder verweigert WerkFluss sie ernsthaft und endgültig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu; eine Nacherfüllung gilt spätestens nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
- Gegenüber Unternehmern gilt: Mängel sind unverzüglich in Textform zu rügen und so zu beschreiben, dass sie nachvollzogen werden können. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen; eine Rügeobliegenheit besteht nicht.
- Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 12 sowie in Fällen von Arglist.
- Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Fehler auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von WerkFluss, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf nachträglichen Änderungen von Drittdiensten (z. B. Schnittstellen- oder Modell-Änderungen von API-Anbietern) beruht. Die Behebung solcher Störungen erfolgt im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrags oder gegen gesonderte Vergütung.
- KI-gestützte Funktionen erzeugen Ergebnisse auf probabilistischer Grundlage; einzelne Ausgaben (z. B. Texte, Sprachantworten, Klassifizierungen) können inhaltlich unzutreffend sein. Geschuldet ist die vereinbarte Funktionsweise der Lösung, nicht die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen KI-Ausgabe. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor einer geschäftskritischen Verwendung.
§ 12 Haftung
- WerkFluss haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WerkFluss nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Im Übrigen ist die Haftung von WerkFluss ausgeschlossen. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO und sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von WerkFluss.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ein. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch WerkFluss enthält die Datenschutzerklärung unter werk-fluss.de/datenschutz.
- Verarbeitet WerkFluss im Rahmen von Hosting, Betrieb oder Wartung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber seinen eigenen Kunden, etwa beim Einsatz von KI-Telefonassistenten oder automatisierter Kommunikation.
§ 14 Geheimhaltung
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Traunstein. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
- WerkFluss ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Anlage: Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An WerkFluss, Marlon Lamers, Hochfellnstraße 14, 83301 Traunreut, kontakt@werk-fluss.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bezeichnung der Dienstleistung
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
